Bezirksvertretung Hiltrup missbilligt die Sitzungsleitung durch Bezirksbürgermeister Wilfried Stein (Grüne)
CDU-Antrag wurde mehrheitlich beschlossen
Der kategorische Ausschluss einer Diskussion durch den Bezirksbürgermeister zu einer eigenen persönlichen Erklärung zu Beginn der Sitzung der Bezirksvertretung am 19. Oktober wurde durch die Bezirksvertretung missbilligt.
Der Bezirksbürgermeister W.Stein gab zu Beginn der BV-Sitzung am 19. Oktober eine persönliche Erklärung zu einem gewünschten Erinnerungsgraffiti in Sachen Mark D. ab. In dieser Erklärung griff der Bezirksbürgermeister namentlich den Fraktionsvorsitzenden der CDU-Fraktion an. Zuvor und auch danach führte Herr Stein aus, dass er keine Diskussion zu seiner Erklärung zulasse. Auch auf Meldung und Verlangen des Fraktionsvorsitzenden der CDU-Fraktion schloss Herr Stein eine Diskussion in der Bezirksvertretung aus. Durch den kategorischen Ausschluss einer Diskussion hat der Bezirksbürgermeister das Rede- und Abstimmungsrecht der Mitglieder der Bezirksvertretung verletzt. Ebenso wurde das allgemeine Fragerecht der Mitglieder der Bezirksvertretung missachtet ( § 55 Abs. 3 GO NRW). Ein Fall des Wortentzuges gem. § 23 Abs. 3 GeschO lag nicht vor. Der Bezirksbürgermeister missachtete damit in rechtswidriger Weise die kommunalverfassungsrechtlichen Rechte der Mitglieder der Bezirksvertretung. Da es sich hierbei um essentielle Rechte zur Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit handelt, wog der Verstoß schwer. Eine entsprechende Reaktion der Bezirksvertretung war zwingend notwendig, um Wiederholungsfälle zu vermeiden.
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